In der Fassung des Gesetzes zur Intensivierung der Bekämpfung der Schwarzarbeit und damit zusammenhängender Steuerhinterziehung (BGBl. I S. 1842). Definition der Qualifikationsgruppen: Versicherte sind in eine der nachstehenden Qualifikationsgruppen einzustufen, wenn sie deren Qualifikationsmerkmale erfüllen und eine entsprechende Tätigkeit ausgeübt haben. Haben Versicherte aufgrund langjähriger Berufserfahrung Fähigkeiten erworben, die üblicherweise denen von Versicherten einer höheren Qualifikationsgruppe entsprechen, sind sie in diese Qualifikationsgruppe einzustufen.Qualifikationsgruppe 1 (Hochschulabsolventen)
1. Personen, die in Form eines Direkt-, Fern-, Abend- oder externen Studiums an einer Universität, Hochschule, Ingenieurhochschule, Akademie oder an einem Institut mit Hochschulcharakter ein Diplom erworben oder ein Staatsexamen abgelegt haben.
2. Personen, denen aufgrund gesetzlicher Bestimmungen oder wissenschaftlicher Leistungen ein wissenschaftlicher Grad oder Titel zuerkannt worden ist (z.B. Attestation im Bereich Volksbildung, Dr. h.c., Professor).
3. Inhaber gleichwertiger Abschlusszeugnisse staatlich anerkannter höherer Schulen und Universitäten.
Hierzu zählen nicht Teilnehmer an einem verkürzten Sonderstudium (z.B. Teilstudium), das nicht mit dem Erwerb eines Diploms oder Staatsexamens abschloss.
Qualifikationsgruppe 2 (Fachschulabsolventen)
1. Personen, die an einer Ingenieur- oder Fachschule in einer beliebigen Studienform oder extern den Fachschulabschluss entsprechend den geltenden Rechtsvorschriften erworben haben und denen eine Berufsbezeichnung der Fachschulausbildung erteilt worden ist.
2. Personen, denen aufgrund gesetzlicher Bestimmungen im Beitrittsgebiet der Fachschulabschluss bzw. eine Berufsbezeichnung der Fachschulausbildung zuerkannt worden ist.
3. Personen, die an staatlich anerkannten mittleren und höheren Fachschulen außerhalb des Beitrittsgebiets eine Ausbildung abgeschlossen haben, die der Anforderung des Fachschulabschlusses im Beitrittsgebiet entsprach, und ein entsprechendes Zeugnis besitzen.
4. Technische Fachkräfte, die berechtigt die Berufsbezeichnung "Techniker" führten, sowie Fachkräfte, die berechtigt eine dem "Techniker" gleichwertige Berufsbezeichnung entsprechend der Systematik der Berufe im Beitrittsgebiet (z.B. Topograph, Grubensteiger) führten.
Hierzu zählen nicht Teilnehmer an einem Fachschulstudium, das nicht zum Fachschulabschluss führte, und Meister, auch wenn die Ausbildung an einer Ingenieur- oder Fachschule erfolgte.
Qualifikationsgruppe 3 (Meister)
Personen, die einen urkundlichen Nachweis über eine abgeschlossene Qualifikation als Meister bzw. als Meister des Handwerks besitzen bzw. denen aufgrund langjähriger Berufserfahrung entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen im Beitrittsgebiet die Qualifikation als Meister zuerkannt wurde. Hierzu zählen nicht in Meisterfunktion eingesetzte oder den Begriff "Meister" als Tätigkeitsbezeichnung führende Personen, die einen Meisterabschluss nicht haben (z. B. Platzmeister, Wagenmeister).
Qualifikationsgruppe 4 (Facharbeiter)
Personen, die über die Berufsausbildung oder im Rahmen der Erwachsenenqualifizierung nach abgeschlossener Ausbildung in einem Ausbildungsberuf die Facharbeiterprüfung bestanden haben und im Besitz eines Facharbeiterzeugnisses (Facharbeiterbrief) sind oder denen aufgrund langjähriger Berufserfahrung entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen im Beitrittsgebiet die Facharbeiterqualifikation zuerkannt worden ist. Hierzu zählen nicht Personen, die im Rahmen der Berufsausbildung oder der Erwachsenenqualifizierung auf Teilgebieten eines Ausbildungsberufes entsprechend der Systematik der Ausbildungsberufe im Beitrittsgebiet ausgebildet worden sind.
Noch vor wenigen Jahren kümmerte sich die Mehrheit der Bevölkerung nicht oder nur wenig um das Thema Geldanlagen, Kapital und Finanzen. Dieses Gebiet war Bankern, Industriellen und Geschäftsleuten vorbehalten. Das hat sich in letzter Zeit gründlich geändert. Heute interessiert sich auch der durchschnittliche Bürger für dieses Thema. Eine der Ursachen liegt in der letzten internationalen Finanzkrise begründet, deren Auswirkungen wohl für jeden spürbar waren. Viele Menschen erfuhren dabei zum ersten Mal, das jede Investition auch ein gewisses Risiko mit sich bringt. Gerade darum ist das Tagesgeld als Geldanlage sehr populär, weil es eine sichere Anlageart ist.
Natürlich muss man sich im Klaren sein, dass Sicherheit ihren Preis hat. Die Rendite, die mit einem Tagesgeldkonto zu erzielen ist, fällt leider nicht besonders hoch aus. Bei einigen Anbietern liegt der gezahlte Zinssatz sogar unter der aktuellen Inflationsrate. Darum eignet sich ein Tagesgeldkonto am besten zur kurz- bis mittelfristigen Anlage durchschnittlicher Geldsummen. Es ist sozusagen eine Zwischenstation für Geld, in der es "abgestellt" wird, bevor man entscheidet, was damit langfristig getan werden soll. Der größte Vorteil des Tagesgeldkontos ist seine Flexibilität. Es eignet sich sowohl zum Anlegen von Einmalzahlungen, wie sie sich aus der Maturität von Kapitallebensversicherungen oder Sparplänen und anderen Versicherungen ergeben als auch zur Investition monatlicher Summen, auch kleinerer Beträge. Das Angebot auf dem Markt ist geradezu unüberschaubar. Zu diesem Thema gibt es zahlreiche Bücher, die aber nur allgemeines Grundwissen über die Bedingungen und Konditionen eines Tagesgeldkontos vermitteln können. Konkrete und aktuelle Angebote sucht man am besten entweder online oder in aktuellen Ausgaben namhafter Finanzzeitschriften.
Die Zinsen des Tagesgeldkontos könnten zumindest in der Theorie täglich wechseln. In der Praxis tendieren die Banken aber dazu, die Zinsen zumindest für eine gewisse Zeit stabil zu halten, weil zu häufige Schwankungen potenzielle Anleger abschrecken könnten. Um bei einem Tagesgeldkonto die höchstmögliche Rendite zu erzielen, raten Finanzexperten dazu, die Flexibilität dieser Anlageart zum eigenen Vorteil zu nutzen. Viele Geldinstitute bieten bei der Neueröffnung eines Tagesgeldkontos besonders vorteilhafte Zinssätze. Diese hohen Zinssätze werden allerdings nur für eine befristete Zeit angeboten. Dieser Zeitraum schwankt zwischen mehreren Monaten bis zu maximal einem Jahr. Kurz vor Ablauf dieser Frist sollte der auf hohe Rendite bedachte Kunde seine Geldanlage zu einer anderen Bank verlagern, die wiederum den Neukundenbonus bietet, anstatt aus falsch verstandener Loyalität sein Geld bei der ersten Bank zu lassen und diese Treue mit einem Verlust an Rendite zu bezahlen. Um diese zu maximieren sollten kluge Anleger Tagesgeldkonten mit monatlicher Verzinsung bevorzugen, da bei ihnen der Zinseszinseffekt zum Tragen kommt. Manche Banken zahlen den Neukundenbonus nur bis zu einer bestimmten Anlagenhöhe. Der auf Renditeoptimierung bedachte Kunde sollte in diesem Fall seine Investition auf mehrere Geldinstitute verteilen. Das trägt außerdem zusätzlich zur Minderung des Anlagerisikos bei.